Sugaring Haarentfernung
Erwachsenenbildungsinstitution für Schönheitspflege- und Wellnessberufe!
Sugaring – dauerhafte Haarentfernung mit Zuckerpaste
Haarentfernung durch Sugaring ist eine Epilationstechnik, die besonders sanft zur Haut ist. Dadurch werden Hautirritationen weitgehend vermieden, die Schmerzbelastung minimiert, ist langanhaltend, weil kaum Haare abbrechen und ist ein zu 100% natürliches Produkt.
Sie erlernen in Theorie und Praxis Fachwissen und Anwendung der Zuckerpaste.
Selbst bei kürzesten Haaren ist eine gründliche Wurzelenthaarung möglich.
Anwendbar bei Gesichts- und Körperpartien für Frau und Mann.
Zuckern will gelernt sein!
Besuchen Sie die unvergleichlichen el Kadife Kurse auf höchstem Niveau und perfektionieren Sie Ihr Wissen.
Ob Sommer oder Winter, Flaumhärchen oder Achselhaare – für jeden Anspruch mischen Sie die perfekte Produktkonsistenz. Aber genau das will gelernt sein!
In dieser Ausbildung lüftet die el Kadife Zauberformel das Geheimnis der außergewöhnlichen Produktbesonderheit: es ist das Mischverhältnis verschiedener Zuckerpasten, dass Ihr Behandlungsergebnis unerreicht von der Konkurrenz abhebt.
Erlernen Sie noch zusätzlich die Anwendung von verschiedenen Zuckerpasten von ULTRA SOFT bis ULTRA STRONG, Einsatz von Enzym-Lotions und Enzym-Gels und Peelings mit 100% natürlichen Inhaltsstoffen, die aus der Heilkunde von Enzymtherapien bekannt sind.
Lehrinhalt
- Anatomie des Haares – Funktionen & Wachstumsphasen
- Materialkunde – Zuckerpaste
- Ursachen des Haarwuchses
- Haarentfernung – Grundlagen, Methoden
- Erste Hilfe, Arbeitshygiene
- Behandlung und Nachbehandlung
- praktische Arbeit am Modell
Zielgruppe
alle InteressentInnen ab dem 18. Lebensjahr, KosmetikerInnen, FußpflegerInnen, die das Teilgewerbe “’Sugaring“ ausüben möchten
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- keine fachlichen Vorkenntnisse erforderlich
Ausbildungsumfang
- 24 UEH
Sie werden bei uns optimal auf eine Arbeitsprobe an der zuständigen Wirtschaftskammer vorbereitet.
Preis
€ 390,-
exkl. ges. MwSt.
inkl. sämtlicher Skripten, Arbeitsmaterial während der Ausbildung, ein Zertifikat
Abschluss
Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung können Sie um ein Kosmetik-Teilgewerbe, eingeschränkt auf dauerhafte Haarentfernung, ansuchen.
Die Behörden verlangen dafür eine entsprechende Arbeitsprobe, die Sie bei der jeweiligen Wirtschaftskammer / Landesinnung Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure absolvieren können.
Für eine Arbeitsprobe und anschließende Gewerbeanmeldung benötigen Sie ab September 2019, abhängig vom jeweiligen Bundesland, nach Beschluss der Bundesinnung eine Ausbildung „schulmedizinische Grundlagen“ im Ausmaß von ca. 70 Lehreinheiten.
Die Entscheidung, ob das Gewerbe angemeldet werden kann, liegt ausschließlich bei der Behörde. Bereits absolvierte Ausbildungen werden in der Regel berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Landesinnung für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure.
Nähere Informationen finden Sie unter: